Nachdem die Landesregierung die Umsetzung der bundeseinheitlichen Corona-Maßnahmen beschlossen hat, fordern Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf, dass schnell offene Fragen zu Ausgleichszahlungen geklärt werden und die Bundeshilfen umgehend bei den betroffenen Betrieben ankommen.
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir befinden uns mitten in der zweiten Corona-Welle und genau deshalb ist ein bundeseinheitliches Vorgehen besonders wichtig. Wir müssen alles dafür tun, dass der angekündigte Teil-Lockdown die mit ihm angestrebte Wirkung zeigt und die von der Schließung betroffenen Betriebe so gut wie irgend möglich unterstützen. Wir dürfen keine Zeit verlieren, es geht um das Überleben zahlreicher Betriebe – vom Gastgewerbe bis zur Veranstaltungs- und Messebranche. Darum muss der Bund so schnell wie möglich die Details der Ausfallentschädigung in enger Abstimmung mit den Ländern klären. Damit die Hilfe möglichst rasch und zielgenau da ankommt, wo sie so dringend gebraucht wird.“ Dabei gehe es beispielsweise um die Anrechnung anderer Hilfen, die Berücksichtigung von Kurzarbeit oder auch um die Frage, welche Betriebe genau mit einer umsatzbezogenen Unterstützung rechnen könnten. „Auch die indirekt betroffenen Branchen müssen bedacht werden“, so die Ministerin.
Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Es ist wichtig, dass wir uns im Klaren darüber sind: Ab Montag heißt es für Gastronomie und Hotellerie, zuzusperren – und viele Betriebe befürchten, ohne Hilfen nicht wieder öffnen zu können. Es ist daher von elementarer Bedeutung, dass der Bund schnell liefert, was er versprochen hat: Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auszugleichen. Da zählt jeder Tag. Aus meiner Sicht sind nach der Ankündigung von dieser Woche noch allzu viele Fragen offen, die jetzt schnell geklärt werden müssen: Zum Beispiel die Höhe der Ausfallzahlungen für größere Betriebe. Die Berechnungsgrundlage bei neu gegründeten Betrieben, die es im letzten November noch gar nicht gab. Es muss auch klargestellt werden, dass bislang geflossene Hilfen, die nicht speziell den Monat November betreffen, selbstverständlich nicht angerechnet werden. Die Zahlungen jetzt können ausschließlich den Ausfall für die kommenden vier Wochen betreffen. Hunderttausende Betroffene alleine in Baden-Württemberg haben ein Recht auf schnelle und klare Antworten. Es ist ein Akt der Fairness, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beschränkungen greifen, auch die Konditionen und Rahmenbedingungen klar sind.“