Denkmal

Zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 freigegeben

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Restaurator bei der Arbeit in der Altstadtkirche Pforzheim (Foto: © Wirtschaftsministerium)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt in der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2017 rund 3,7 Millionen Euro für den Erhalt, die Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg bereit. Dies teilte Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Mittwoch (9. August) in Stuttgart mit. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Mehr als 90.000 Bau- und Kulturdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale stehen für die reiche Geschichte unseres Landes, die auch für künftige Generationen weiterhin erlebbar sein soll. Mit dieser zweiten Tranche der Denkmalförderung können wir 83 Vorhaben im Land unterstützen, um sie für die Zukunft zu erhalten“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Darunter befinden sich 42 private, 27 kirchliche und 14 kommunale Denkmale.

Mit der ersten und zweiten Tranche werden in Summe landesweit insgesamt 273 Vorhaben mit rund 13,3 Millionen Euro unterstützt, so die Ministerin.

Bei den Zuwendungen für kommunale Bauten nannte die Ministerin beispielhaft die Generalsanierung des Rathauses in Sachsenheim-Großsachsenheim in Höhe von rund 281.000 Euro. Gernsbach erhalte rund 105.000 Euro für die Instandsetzung der Zehntscheuern sowie der Stadtmauer und Geisingen erhalte rund 52.600 Euro für die Reparatur der Walburgiskapelle mit Ummauerung, so Hoffmeister-Kraut.

Zu den kirchlichen Maßnahmen gehört beispielsweise die Pfarrkirche St. Joseph in Sindelfingen. Diese erhält eine Zuwendung in Höhe von rund 11.000 Euro für die Turmsanierung. Die Mannheimer Erlöserkirche wird für Instandsetzung der Außenhülle und des Dachs mit einer Zuwendung von rund 65.200 Euro bedacht. Die Instandsetzung der Umfassungsmauer an der Kirche in Ravenstein-Ballenberg wird mit einer Zuwendung in Höhe von rund 11.000 Euro unterstützt. Die Instandsetzung des Dachtragwerks, der Decken und der Raumschale an der Pfarrkirche St. Johann Baptist in Leutkirch-Wuchzenhofen wird mit rund 142.000 Euro gefördert.

Ministerin Hoffmeister-Kraut wies darauf hin, dass die Denkmalförderung insbesondere Betrieben in der jeweiligen Region zugutekomme: „Von den Aufträgen profitieren somit vor allem das lokale Gewerbe, das Handwerk und Freiberufler. Letztlich trägt die Denkmalförderung des Landes dazu bei, dass lokal Arbeitsplätze gesichert werden.“

Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg als oberste Denkmalschutzbehörde stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind jedoch landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Anlage: Übersicht über die förderfähigen kommunalen und kirchlichen Maßnahmen

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