Tourismuspolitik

Prädikatisierung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Im Wellnessbereich eines Hotels: im Vordergrund ein Wasserkübel aus Holz mit einer Badeente

Baden-Württemberg ist Bäderland Nr. 1 mit 54 höher prädikatisierten Heilbädern und Kurorten, die sich mit einem großen Maß an Fachkompetenz, einem hohen Anspruch an Qualität und einer herausragenden Infrastruktur für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste einsetzen. Dabei steht das Prädikat im Gesundheitstourismus als ein Gütesiegel für hohe Qualität und Fachkompetenz.

Gütesiegel im Gesundheitstourismus

Das Kurortegesetz Baden-Württemberg und die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (Prädikatisierung) ist ein wichtiger Teil einer nachhaltigen Tourismuspolitik des Landes.

Das Prädikat ist ein Gütesiegel im Gesundheitstourismus und sichert die hohen Qualitätsstandards der medizinischen und touristischen Infrastruktur. Das Kurortegesetz Baden-Württemberg regelt dabei die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Artbezeichnung. Es kennt folgende Artbezeichnungen:

• Heilbad
• Heilklimatischer Kurort
• Kneippheilbad
• Kneippkurort
• Ort mit Heilquellen- oder Moor (Peloid)-Kurbetrieb
• Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb
• Luftkurort
• Erholungsort

Liste der Kur- und Erholungsorte in Baden-Württemberg

Die "Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" des Deutschen Tourismusverbandes e.V. und des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. sind dabei als allgemein anerkannte Grundsätze für das Kur- und Bäderwesen weitgehend materieller Bestandteil der im Kurortegesetz aufgeführten Voraussetzungen. Sie tragen dazu bei, Kur- und Erholungsorte bundesweit einheitlich anzuerkennen.

Zuständige Anerkennungsbehörden

Für die Anerkennung der Prädikate "Luftkurort" und "Erholungsort" sind die örtlichen Regierungspräsidien zuständig. Die Zuständigkeit für die Anerkennung der höheren Prädikate liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wird als Anerkennungsbehörde vom Landesfachausschuss für Tourismus beratend unterstützt.

Antragsbögen

Antrag Erholungsort (PDF)

Antrag Heilbäder (PDF)

Antrag Heilklimatischer Kurort (PDF)

Antrag Heilquellen-Kurbetrieb (PDF)

Antrag Heilstollen-Kurbetrieb (PDF)

Antrag Kneippheilbad (PDF)

Antrag Kneippkurort (PDF)

Antrag Luftkurort (PDF)

Antrag Peloid-Kurbetrieb (PDF)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 

Regierungspräsidium Stuttgart
Tel.: 0711/904-12205,
martin.schelberg@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Tel.: 07071/757-3237
inna.greifenstein@rpt.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe
Tel.: 0721/926-7505
sabrina.Ponzelar@rpk.bwl.de 

Regierungspräsidium Freiburg
Tel.: 0761/208-4672
anna.neininger@rpf.bwl.de

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Tel.: 0711/123-2268
sonja.ungericht@wm.bwl.de

 

Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (PDF)

Verfahren zur Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (PDF)

Weiterführende Links

Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.

Deutscher Heilbäderverband e.V.

Deutscher Tourismusverband e. V.