EU-Beihilfe

Aktuelle AGVO-Beihilfemaßnahmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um eine bessere Prioritätensetzung bei der Durchsetzung des Beihilferechts und eine stärkere Vereinfachung zu ermöglichen und zu mehr Transparenz, einer wirksamen Evaluierung und besseren Kontrolle der Einhaltung der Beihilfevorschriften auf nationaler und Unionsebene beizutragen. Dort aufgeführte Gruppen von Beihilfen sind mit dem Binnenmarkt vereinbar und daher von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission befreit.

Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht gemäß Artikel 9 der AGVO im Folgenden von ihm geförderte Vorhaben.