Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Seit 1957 stellt der ESF den Mitgliedstaaten Mittel zur Verbesserung des Arbeitsmarktes zur Verfügung. Ziel des ESF ist es, Beschäftigte bei der Verbesserung ihrer beruflichen Chancen zu fördern, Arbeitskräfte und Unternehmen auf neue Herausforderungen durch den strukturellen Wandel vorzubereiten und Arbeitslose bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 richtet sich die Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds an der Strategie „Europa 2020“ aus, die die Europäische Kommission im Oktober 2010 vorstellte. Sie ist die Wachstumsstrategie der EU für das laufende Jahrzehnt. Durch sie sollen die Fonds noch konsequenter zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten beitragen.
Dem Land Baden-Württemberg stehen von 2014 bis 2020 knapp 260 Millionen Euro für ESF-Interventionen zur Verfügung. Grundlage für die Verwendung dieser Mittel ist das Operationelle Programm des Landes Baden-Württemberg. Das Operationelle Programm ist das zentrale Planungsdokument für die gesamte Förderperiode. Es gibt die strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel vor und legt Ziele und Strategie fest. An der Erarbeitung des Operationellen Programms beteiligten sich zahlreiche Akteure auf Landes- und regionaler Ebene, Wirtschafts- und Sozialpartner, Vertretungen der Zivilgesellschaft und insbesondere von Gleichstellungsinteressengruppen. Damit flossen vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und ein breites Interessenspektrum in den ESF-Planungsprozess ein.
Das Operationelle Programm sowie weitere Auskünfte und aktuelle Mitteilungen finden Sie auf der zentralen Informationsplattform für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg .