Was wird gefördert:
Die Welcome Center sollen bis Ende 2023 in Sachen Online- und Social-Media-Kommunikation ein vergleichbares, qualitativ gutes und zeitgemäßes Niveau erreichen, auf dem in Förderphase 3 (2024-2025) aufgebaut werden kann.
Gefördert werden bei den Welcome Centern ergänzende Sachkosten für
- Neugestaltung oder Ergänzung der WCC-Webseite nach dem Prinzip der menschenzentrierten Kommunikation
- Technische Ausstattung für die niedrigschwellige, eigenständige Erstellung von audiovisuellen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit durch das WCC sowie für Online-Veranstaltungen
- Beratung und Coaching im Hinblick auf die Umsetzung einer entsprechenden Mediakonzeption durch die WCC-Mitarbeitenden
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind die Träger aller in Förderphase 1 ausgewählten Welcome Center.
Wie wird gefördert:
Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben.
Koordination des Landesnetzwerks der baden-württembergischen Welcome Center:
Zur Unterstützung der Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Zielgruppenansprache innerhalb der baden-württembergischen Welcome Center wird der Koordinierungsstelle des Landesnetzwerks ein ergänzendes Budget von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Antragsfrist:
Anträge können bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Fachkräftesicherung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart
Ansprechpartnerin:
Irmgard Otto, Tel.: 0711 123-2670, irmgard.otto@wm.bwl.de
Antragsunterlagen:
Weitere Informationen:
Fachkräftesicherung