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Änderung der Corona-VO Einzelhandel

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Coronavirus Änderung der Corona-VO Einzelhandel

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben gestern (8. Juni) kurzfristig eine Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel veranlasst. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Juni 2020 war die bisherige Richtgröße zur Flächenbegrenzung der Einzelhandels-Verordnung vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Der VGH hatte bemängelt, dass die Richtgröße nicht dem Gebot der Bestimmtheit von Normen entspreche. Die Änderung der Corona-VO Einzelhandel trägt dieser Entscheidung Rechnung. Die vorige Richtgröße von 20 Quadratmetern wurde durch eine bestimmte und verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ersetzt.

„Wir überprüfen fortlaufend, inwieweit die Vorgaben in der Hygieneverordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsverlaufs angepasst und gelockert werden können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs haben wir zum Anlass genommen, direkt die ohnehin der Infektionslage angemessenen Änderungen vorzunehmen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Gesundheitsminister Manne Lucha heute (9. Juni) in Stuttgart.

„Der Einzelhandel ist durch die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, in besonderem Maße betroffen. Die nun verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ist eine wichtige Erleichterung für diese Betriebe. Ich hatte mich bereits vor dieser Entscheidung für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere eine Absenkung eingesetzt“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

„Die gesunkenen Infektionszahlen in Baden-Württemberg sind ein gutes Zeichen und machen weitere Lockerungen möglich“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gleichzeitig hat der Infektionsschutz der Bevölkerung nach wie vor absolute Priorität. Jeder Schritt zu weiteren Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Abstands- und Hygieneregeln müssen auch weiterhin eingehalten werden, damit sinkende Zahlen ein dauerhafter Trend bleiben.“

Die Corona-VO Einzelhandel finden Sie hier

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