Bundesrat: Wirtschaftsministerin zum Wachstumschancengesetz

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Hoffmeister-Kraut: „Die mit dem Gesetz verbundenen Erleichterungen für die Wirtschaft können nur ein Anfang sein. Der Bund muss jetzt sehr schnell nachlegen, wenn Deutschland aus der Wachstumskrise herauskommen soll.“
 

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte zur heutigen (22. März) Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat: „Die mit dem Gesetz verbundenen Erleichterungen für die Wirtschaft können nur ein Anfang sein. Der Bund muss jetzt sehr schnell nachlegen, wenn Deutschland aus der Wachstumskrise herauskommen soll.“ Das neue Wachstumschancengesetz setze, wenn auch längst nicht ausreichend, der Richtung nach mit einer Reihe sinnvoller steuerpolitischer Maßnahmen an. Hoffmeister-Kraut zählte hierzu die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die erstmalige Einführung einer degressiven Abschreibung auf Wohngebäude, die verbesserte Regelung nach Paragraf 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EstG) samt Verbesserung und Verlängerung der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und die verbesserte Verlustverrechnung.

Ebenso wichtig sei, was das Gesetz nicht enthalte. Etwa die nicht mehr im Wachstumschancengesetz vorgesehene Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen. Sie hätte nur einen enormen zusätzlichen Aufwand – auch für die Finanzverwaltung selbst – bedeutet, so die Ministerin.

Hoffmeister-Kraut forderte: „Arbeit muss sich lohnen, Produktion muss sich rentieren, unternehmerisches Tun muss im Alltag wieder mehr Freude machen und weniger Ärger verursachen.“ Dabei denke sie auch an die bäuerlichen, an die landwirtschaftlichen Betriebe. „Ich kann ihren Unmut verstehen, weil sie den Eindruck haben, dass eine Haushaltskrise einseitig auf ihrem Rücken ausgetragen wird. Die Unternehmen brauchen Entlastung – und zwar über alle Branchen hinweg!“ Dies ginge am besten durch eine Unternehmenssteuerreform mit Absenkung der nominalen Gesamtsteuerbelastung von derzeit rund 30 Prozent auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 20 bis maximal 25 Prozent.

„Das Arbeiten und Wirtschaften wieder einfacher machen, den Chancen wieder mehr Gewicht geben als den allgegenwärtigen Bedenken, ermöglichen statt verzögern und verhindern – der Bund muss über das vorliegende Gesetz hinaus nun sehr zügig die nächsten politischen Schritte gehen, damit aus Deutschland wieder ein echtes Wachstumschancenland werden kann“, sagte Hoffmeister-Kraut – auch angesichts der aktuellen Kennzahlen für die Wirtschaft in Baden-Württemberg: Das Tübinger Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim legte heute (22. März 2024) seine erste Quartalsprognose im laufenden Jahr für Baden-Württemberg vor. Die Forscher erwarten für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) – saison- und arbeitstäglich bereinigt – nur eine Wachstumsrate von 0,1 Prozent gegenüber dem vierten Quartal 2023.

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