EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung

„Eine Chance, das Arbeitszeitrecht anzupassen“

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Ein Mann und eine Frau bei der Arbeit / ©www.foto-und-mehr.de

„Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeichnet sich ab, dass die Arbeitszeiten für alle Beschäftigten in allen Branchen künftig lückenlos aufgezeichnet werden müssen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des EuGH-Urteils in Stuttgart.

„An einer entsprechenden Anpassung des Arbeitszeitgesetzes führt daher kein Weg vorbei“, betonte sie. Weiter wies sie darauf hin, dass sie sich hierbei dafür einsetzen werde, „dass die Ausgestaltung der Aufzeichnungspflichten der Größe der Betriebe und den Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit angemessen sein werden. Wir müssen hier darauf achten, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht unnötig belastet werden“. Auf diese Möglichkeit weise der Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung ausdrücklich hin, so Hoffmeister-Kraut.

„Für mich ist aber auch klar, dass bei der notwendigen Reform auch überholte und unflexible Regelungen auf den Prüfstand kommen müssen, wie etwa die zu den täglichen Höchstarbeitszeiten. Die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs bietet nun auch die Chance, das Arbeitszeitrecht an die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt anzupassen und einen verbesserten Schutz der Gesundheit dem Beschäftigen mit mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte zu verbinden“, zeigte sich Hoffmeister-Kraut überzeugt. Der Blick in europäische Nachbarstaaten wie die Niederlande oder Großbritannien zeige, dass eine konsequente und lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeiten auch einfachere und flexiblere Arbeitszeitregelungen ermögliche. „Zum Beispiel wird es nun möglich, flexible Wochenarbeitszeiten zu erfassen und diese ohne zusätzlichen Aufwand effektiv zu begrenzen und zu überwachen. Diese Chance sollten wir nutzen und das Arbeitszeitrecht grundlegend modernisieren“, betonte die Wirtschafts- und Arbeitsministerin.

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