In den kommenden Wochen werden bundesweit alle Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Steuerverwaltung per Post über ihre ab dem 1. Januar 2012 gültigen „Elektronischen LohnSteuer AbzugsMerkmale“ (ELStAM) informiert. „Allein in Baden-Württemberg werden ca. 4,8 Millionen Schreiben versendet. Damit erhalten die Bürger die Gelegenheit, ihre Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren“, sagten der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid und Oberfinanzpräsidentin Andrea Heck am Freitag (7. Oktober). Wichtig sei, dass die Bürger die ihnen übermittelten Daten sorgfältig überprüfen. Falsche Daten könnten zu überhöhten Lohnsteuerabzügen führen. Deshalb solle man sie rechtzeitig vor Jahresende durch das zuständige Finanzamt korrigieren lassen.
Für eine Korrektur oder die Änderung der im Informationsschreiben mitgeteilten Daten stehen im Internet auf dem Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg Vordrucke bereit. Antragsformulare sind auch in den Finanzämtern erhältlich. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe empfiehlt, um Wartezeiten zu vermeiden, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM per Post an das zuständige Finanzamt zu schicken.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Steuerverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. "Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt. Die Lohnsteuerdaten werden selbstverständlich unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt", so Minister Schmid und die Oberfinanzpräsidentin Heck abschließend.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg / Oberfinanzdirektion Karlsruhe