Das Kabinett beschloss am 10. November 2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich. Mit der Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bei den Verwendungseinkommen bietet die Landesregierung neue Anreize für pensionierte Beamtinnen und Beamte.
Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, so Schmid.
Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ins Kabinett ein
Das Kabinett beschloss am 10. November 2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich. Mit der Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bei den Verwendungseinkommen bietet die Landesregierung neue Anreize für pensionierte Beamtinnen und Beamte.
Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, so Schmid.
Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.