Innovationspreis

Innovationspreis 2024

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Innovationspreis Innovationspreis 2024

Das Wirtschaftsministerium startet die Ausschreibung für den Innovationspreis 2024.

„Baden-Württemberg steht als Forschungs- und Entwicklungsstandort bundes- und europaweit an der Spitze. Innovationen und Erfindungen haben bei uns im Land eine lange und erfolgreiche Tradition. Sie sind seit Generationen die Grundlage für unseren wirtschaftlichen Erfolg und den Wohlstand“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, heute (16. Februar) zum Start der diesjährigen Ausschreibung des Dr.-Rudolf-Eberle-Preises, dem Innovationspreis des Landes. „Mit dem Innovationspreis zeigen wir, welches enorme Potenzial wir im Land vom Start-up bis zum mittelständischen Traditionsunternehmen haben. Wir brauchen mehr denn je Menschen, die mit Mut und Entschlossenheit aktuelle Herausforderungen anpacken und letztlich mit ihren Innovationen zukunftsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in den Markt bringen. Sie tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes bei“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg werden technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung ausgezeichnet. Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr zum 40. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.

Der Preis wird am 25. November 2024 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung überreicht.

Weitere Informationen

Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. Mai 2024 über ein Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Am Wettbewerb können teilnehmen:

  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
  • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.

Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Kriterien und Teilnahmebedingungen sowie zum Online-Bewerbungsportal erhalten Sie unter https://bewerbung.innovationspreis-bw.de/. Dort wird auch die Funktion eines Quickchecks angeboten. Alle Informationen sind zudem erhältlich über die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie beim für die organisatorische Durchführung zuständigen Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg, das dem Regierungspräsidium Stuttgart angehört (www.patente-stuttgart.de/).
Einen Rückblick auf die Verleihung 2023 und die Preisträgerinnen und Preisträger der Vorjahre finden Sie unter www.innovationspreis-bw.de.

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