Nach der Kritik an den Zuständen in den Gemeinschaftsunterkünften von Beschäftigten hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass auf den Weg gebracht, in dem die nachgeordneten Baurechtsbehörden angewiesen werden, die Einhaltung bestimmter baurechtlicher Vorgaben umzusetzen. Ziel ist es, gesunde Wohnverhältnisse für die Unterkünfte für Beschäftigte mit mehr als zwölf Betten zu schaffen. Vorgesehen sind Mindestgrößen für Nutzflächen im Wohnbereich und eine Mindestanzahl bei den Sanitäreinrichtungen. Unterkünfte für mehr als 50 Beschäftigte müssen über einen separaten Raum für erkrankte Beschäftigte verfügen.
Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut: „Mir liegt sehr daran, dass die Bedingungen in den Unterkünften und an den Arbeitsplätzen die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährden. Arbeitgeber, die sich dafür einsetzen, haben meine volle Unterstützung! Mit dem Sozialministerium befinden wir uns im konstruktiven Austausch, wie Sammelunterkünfte gemeinsam besser überwacht werden können. Wir prüfen dabei auch eine Änderung der rechtlichen Grundlagen im Infektionsschutzrecht und im Arbeitsschutzrecht.“
„Das beengte Wohnen und die gemeinsame Nutzung von Sanitärräumen in Sammelunterkünften begünstigen die Übertragung von Infektionskrankheiten. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit gilt dies für Coronaviren in besonderem Maße. Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes können die Gesundheitsämter hier aber erst handeln, wenn es zu Infektionen gekommen ist“, erläutert Gesundheitsminister Manne Lucha. „Es müssen deshalb dringend gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit diese Missstände behoben werden können.“