Mietendeckel

"Mietendeckel steht für Baden-Württemberg nicht zur Diskussion"

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Offene Tür mit Schlüssel in neuer Wohnung

Anlässlich des Beschlusses des Berliner Senats über einen Mietendeckel für 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart erklärt, dass dies für Baden-Württemberg nicht zur Diskussion stehe. „Eine staatliche Kontrolle und Deckelung von Mieten verursacht einen extremen bürokratischen Aufwand, schafft aber keine einzige neue Wohnung“, so die Ministerin.

Das Land konzentriere sich daher darauf „nachweislich mehr Wohnraum zu schaffen“. Dazu zähle etwa ein deutlich attraktives ausgestaltetes Wohnraumförderprogramm, Landesbürgschaften für Genossenschaften oder die neue Wohnraumoffensive, so Hoffmeister-Kraut. Zudem bezeichnete sie es als äußerst fraglich, ob den Ländern überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für eine landesrechtliche Regelung wie den Mietendeckel in Berlin zustehe. 

„Unser Ziel ist es, in Baden-Württemberg möglichst rasch genügend Wohnraum zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass das der beste Hebel gegen steigende Mieten ist. Die Lösung dieses Problems ist allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Darüber hinaus gebe es auf Bundesebene bereits zahlreiche Instrumente, um Mietpreissteigerungen einzudämmen: „Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 und die Regelung zur rückwirkenden Rückzahlung einer überhöhten Miete sind für uns wichtige Signale. Wir müssen Mieterhaushalte entlasten und verhindern, dass Normalverdiener aufgrund zu hoher Mieten aus den Innenstädten verdrängt werden“, so die Ministerin. Ziel müsse es außerdem sein, positive Anreize für mehr Mietwohnungsbau zu schaffen, anstatt Hemmnisse für Investitionen aufzubauen.

Auch auf Landesebene habe das Thema hohe Priorität. „Wir sind mitten in der Vorbereitung einer neuen Mietpreisbremsenverordnung, die im ersten Halbjahr 2020 in Kraft treten soll“, so Hoffmeister-Kraut.

 

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