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Neuer Leitfaden zum EU-Beihilfenrecht veröffentlicht

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt mit dem neuen Band der Leitfadenreihe zum europäischen Beihilfenrecht insbesondere Kommunen bei der Daseinsvorsorge und der staatlichen Finanzierung von öffentlichen Infrastrukturen.

„Ein Land kann sich nur dann wirtschaftlich erfolgreich entwickeln, wenn die Grundversorgung der Bevölkerung, die sogenannte Daseinsfürsorge, gewährleistet ist. Es ist daher Aufgabe der Wirtschaftspolitik, die Rahmenbedingungen für Infrastruktur und Daseinsvorsorge zu stärken, damit Baden-Württemberg weiterhin innovativ sein kann und sich nachhaltig entwickelt“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die Daseinsvorsorge, zu der unter anderem Sport- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser und Kindergärten gehören, fällt in erster Linie in die Zuständigkeit von Kommunen, Städten und Landkreisen. Zur Entfaltung des freien Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt ist bei Förderungen von öffentlichen Unternehmen das EU-Beihilferecht zu beachten. Wie das europarechtliche Regelwerk bei der Erfüllung kommunalwirtschaftlicher Aufgaben dabei sinnvoll eingesetzt werden kann, soll der neue Wegweiser des Wirtschaftsministeriums zeigen. Darüber hinaus ist die Publikation aber auch Ratgeber für die Empfänger von staatlichen Leistungen.

„Der neue Leitfaden gibt in einem komplexen Themengebiet eine Orientierungshilfe, wie die europarechtlichen Möglichkeiten einer unionsrechtskonformen Förderpraxis ausgeschöpft werden können“, so Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-Württemberg, der an der Entwicklung des Leitfadens wesentlich mitgewirkt hat.

Weitere Informationen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist im Land für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik der Ansprechpartner für die öffentlichen Fördergeber. Außerdem koordiniert das Ministerium bei Beihilfeverfahren und ist zuständig für die Anmeldung oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission.

Das Wirtschaftsministerium hat im Jahr 2016 begonnen, eine praxisnahe Leitfaden-Reihe zum EU-Beihilfenrecht aufzulegen. Mit der neuen in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Städtetag entstandenen Publikation zu „DAWI und Infrastrukturfinanzierung“ wird an die bereits vorliegenden zwei Bände zu den Grundlagen des EU-Beihilfenrechts und der Förderung von KMU angeknüpft.

Leitfaden EU-Beihilfenrecht: Band 3 - DAWI und Infrastrukturfinanzierung

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