Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert weiterhin regionale Innenstadtberater. Ab sofort können sich regionale Träger für die Förderung bis 2024 bewerben.
„Seit Juli 2021 unterstützen die regionalen Innenstadtberater Kommunen und Einzelhandelsakteure vor Ort bei der Bestandsaufnahme, Vernetzung und Entwicklung von Zukunftskonzepten für eine attraktive Innenstadt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Folgen der Pandemie haben viele innerstädtische Einzelhändler an wirtschaftlicher Substanz verloren. Zudem setzen die Inflation, der anhaltende strukturelle Wandel und das starke Wachstum des Online-Handels den stationären Einzelhandel weiter unter Druck. Es ist mir deshalb ein großes Anliegen, dass die erfolgreiche Arbeit der Innenstadtberater bis Ende 2024 fortgesetzt werden kann.“
Der stationäre Einzelhandel mit Bekleidung und Schuhen, Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren oder der Buchhandel hätten unter den Schließungen anderer innenstadtrelevanten Branchen wie der Gastronomie oder dem Kultur- und Freizeitbereich die als Frequenzbringer gelten, zusätzlich gelitten, so die Ministerin. „Auch durch die umfangreichen Hilfsprogramme von Land und Bund konnten diese Substanzverluste nicht vollständig aufgefangen werden. Seit Februar 2022 schmälern die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise die Kaufkraft der Kundinnen und Kunden erheblich und belasten das Konsumklima massiv.“
Trotz der Entwicklung der letzten Jahre stelle der Einzelhandel immer noch die zentrale Leitbranche in den Innenstädten dar, ergänzte Hoffmeister-Kraut. „Er ist für die meisten Besucher immer noch Hauptgrund, die Innenstadt zu besuchen – lebendige Innenstädte und ein leistungsfähiger Einzelhandel bedingen sich auch in Zukunft gegenseitig. Unser Ziel ist es daher, den stationären Einzelhandel in den Innenstädten zu halten und lebendige Innenstädte zu bewahren. Hierzu bedarf es neben finanziellen Förderungen wie beispielsweise der Intensivberatung ‚Zukunft Handel 2030‘ oder dem Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt mehr denn je fundierter Konzepte, wie die Innenstädte attraktiv gestaltet und zielgerichtet vermarktet werden können. Genau das leisten unsere regionalen Innenstadtberater in bewährter Weise.“
Innenstadtberater unterstützen Akteure vor Ort
Seit Juli 2021 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Innenstadtberater in elf der zwölf Regionen des Landes mit insgesamt knapp 1,6 Millionen Euro. Die Innenstadtberater sind derzeit bei Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden angesiedelt. Die Förderung war aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst bis Ende Dezember 2022 befristet.
Der Förderaufruf richtet sich an regionale Träger, wie Industrie- und Handelskammern, Handelsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Regionalverbände oder Beratungsunternehmen mit ausgewiesener Einzelhandelsexpertise. Die Innenstadtberater sollen jeweils für eine der Regionen des Landes zuständig sein. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort (Kommunen, Einzelhändler, Quartiersgemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine etc.) auf Basis von Standortanalysen („Innenstadt-Checks“) Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf die kommunalen Akteure auch bei der Umsetzung zu unterstützen.
Die Innenstadtberater sollen in Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern in Abstimmung mit den beziehungsweise auf Wunsch der vor Ort Verantwortlichen tätig werden. Förderanträge können bis zum 11. Oktober 2022 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.
Bezuschusst werden die Personalkosten bei den Trägern für die Stelle eines Innenstadtberaters mit einem Fördersatz von 80 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr sowie die Personalkosten für eine halbe Assistenzstelle für den Innenstadtberater bei den Trägern bis zu einem Maximalbetrag von 24.000 Euro pro Jahr. In Regionen mit einer deutlich größeren Zahl an Kommunen, die für eine Betreuung durch die Innenstadtberater infrage kommen, werden abweichend hiervon die Personalkosten für 1,5 Innenstadtberaterstellen bis zu einem Maximalbetrag von 102.000 Euro pro Jahr bezuschusst.