Förderung

Rund 544.000 Euro für die Berufsorientierung von Geflüchteten

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Mit rund 544.000 Euro aus Mitteln des Bundes fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau landesweit die praktische Erprobung von Geflüchteten in mehreren Berufen.

„Eine betriebliche Ausbildung ist für viele junge Geflüchtete der Königsweg für eine gelingende Integration. Es ist mir sehr wichtig, dass wir damit einerseits den jungen Geflüchteten rasch eine berufliche Perspektive geben, und andererseits so dafür sorgen, dass die Betriebe geeignete und motivierte junge Auszubildende bekommen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Damit das gelingen könne, sei es wichtig, dass die Geflüchteten „unsere Ausbildungsberufe kennen lernen und erfahren, wo ihre Fähigkeiten liegen“. Neben dem Spracherwerb sei das „ein zentraler Erfolgsfaktor für die Integration in die Ausbildung und damit in unseren Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft“, hob sie hervor.

Elf Träger erhalten Fördermittel und bieten im Jahr 2019 für insgesamt rund 800 Geflüchtete die Berufserprobung in ihren überbetrieblichen Bildungsstätten an. Profitieren können junge Geflüchtete an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder in VAB zum Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO). Aber auch nicht berufsschulpflichtige Geflüchtete, in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren, die noch für eine Ausbildung gewonnen werden können, können daran teilnehmen.

In einer eintägigen Kompetenzanalyse können die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten feststellen. Dann besteht die Möglichkeit, sich unter Anleitung eines Ausbilders in mindestens drei Berufsfeldern praktisch zu erproben. Zusätzlich werden sie vertiefend über das deutsche System der Berufsausbildung, die Berufe sowie die Werte der betrieblichen Arbeitswelt in Deutschland informiert.

Um die Ausbilderinnen und Ausbilder zu unterstützen, wird zudem bei Bedarf eine zusätzliche sozialpädagogische Betreuung, ein/e Dolmetscher/-in oder eine verantwortliche Ansprechperson gefördert.

Maßnahmen folgender Träger werden 2019 gefördert:

Träger

Fördersumme in Euro

Teilnehmende Geflüchtete

Standorte

Berufsbildungswerk Waiblingen, Berufsbildungswerk Aalen

6.000

10

Aalen

Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen

42.000

60

Tuttlingen

Handwerkskammer Ulm

15.000

25

Ulm

Bildungsakademie Singen der Handwerkskammer Konstanz

49.700

71

Singen, Stockach, Konstanz

Bildungsakademie Waldshut der Handwerkskammer Konstanz

37.100

53

Waldshut, St. Blasien, Lauchringen

Handwerkskammer Heilbronn-Franken

48.000

80

Heilbronn, Weinsberg, Neckarsulm

Handwerkskammer Freiburg

91.000

130

Freiburg, Kehl, Lahr, Offenburg, Müllheim, Schopfheim

Handwerkskammer Karlsruhe

56.000

80

Karlsruhe, Ettlingen, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein

86.800

124

Freiburg

GARP Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart

28.000

40

Esslingen

Internationaler Bund Baden

84.700

121

Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim

Die Mittel für dieses Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms erfolgt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.

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