Ab sofort können im Rahmen der neuen Förderphase Anträge beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt werden.
„Attraktive Veranstaltungen sind nach wie vor ein großer Anreiz für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstädte zu kommen. Auch Instrumente des Stadtmarketings können dabei einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung des innerstädtischen Gewerbes leisten. Deshalb freue ich mich, dass wir unsere Kommunen und innerstädtischen Akteure über unser erfolgreiches Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt weiterhin dabei unterstützen können, die Frequenz in den Orts- und Stadtzentren zu erhöhen und sich im Standortwettbewerb erfolgreich zu positionieren“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus am 27. November in Stuttgart.
Im Rahmen der Förderlinie „Veranstaltungen“ sind Kommunen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungs-gesellschaften, Stadtmarketingorganisationen und Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche beziehungsweise neu gestaltete Events handeln. Das Wirtschaftsministerium fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.
Für die Förderlinie „Stadtmarketing“ sind Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine antragsberechtigt. Förderfähig ist die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt beziehungsweise das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent – die maximale Zuschusshöhe 50.000 Euro.
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