Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat gestern einen Hugo-Häring-Preis des Bundes Deutscher Architekten für Baumaßnahmen bei der Alten Staatsgalerie in Stuttgart erhalten. "Das Land als öffentlicher Bauherr hat eine Vorbildfunktion, wenn es darum geht, nachhaltige Bauten mit hoher Nutzungs- und Gestaltungsqualität zu realisieren. Deshalb freut es mich besonders, dass ein Projekt der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung mit dem Hugo-Häring-Preis ausgezeichnet wurde. Ich beglückwünsche alle Verantwortlichen zu diesem Erfolg", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid in Stuttgart.
"Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung die Baukultur im Land zu stärken", so Schmid. "Dass uns dies gelingt, zeigt die Hugo-Häring-Auszeichnung. Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg trägt als fachkundige Verwaltung dazu bei, die Baukultur im Land zu sichern."
Die Kulturmeile der Landeshauptstadt Stuttgart steht für architektonische Qualität. Den Auftakt bildet die Alte Staatsgalerie, die in klassizistischer Stilform Ende des 19. Jahrhunderts errichtet wurde. Mit dem Umbau der Alten Staatsgalerie, der denkmalgerechten Fassadensanierung, der Neugestaltung der Eingangshalle und des Ehrenhofes wurde für rund 5,9 Millionen Euro ein weiterer großer Schritt unternommen, um das städtebaulich und architektonisch eindrucksvolle Ensemble fit für die Zukunft zu machen. Im Innern des Gebäudes wurden auf einer Fläche von rund 1.500 m² einladende und museumsgerechte Ausstellungsflächen geschaffen. Mit den Baumaßnahmen und der Schaffung neuer Ausstellungsräume für die Kunst entstand hier sozusagen Bau-Kultur im doppelten Sinne. Insgesamt wurden in den letzten 10 Jahren für die Gebäude der Staatsgalerie rund 22 Millionen Euro investiert.
Der Hugo-Häring-Preis ist ein Architekturpreis für vorbildliche Bauwerke in Baden-Württemberg. Der Bund Deutscher Architekten BDA, Landesverband Baden-Württemberg, verleiht den Preis seit 1969 alle drei Jahre an Architekten und Bauherren für ihr gemeinsames Werk.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg