Städtebauförderung

Städtebauförderungsprogramm 2021 startet: Städte und Gemeinden können bis 1. Oktober 2020 Anträge stellen

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Miniatur-Papphaus vor einem blauen Hintergrund

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2021 läuft: Ab sofort bis zum 1. Oktober 2020 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen. „Die Städtebauförderung hat sich in den letzten 50 Jahren als lernendes Programm immer wieder an die neuen, jeweils aktuellen Herausforderungen angepasst. Sie ist mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten ein dauerhaft verlässlicher Partner der Kommunen und bietet Planungssicherheit“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Mit Hilfe der Städtebauförderung können unsere Städte und Gemeinden aktuelle gesellschaftliche Aufgaben in Angriff nehmen. Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien oder auch um die Stärkung und Revitalisierung von bestehenden Zentren“, so die Ministerin weiter. Ziele der Förderung seien außerdem die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, und die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen – genauso wie unverzichtbare Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels.

Die Städtebauförderung, die 2021 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, hat lebendige Stadt- und Ortskerne seit langem besonders im Blick. Da aktuell durch die Corona-Krise viele der innerörtlichen Geschäfte existentiell bedroht sind, bekommt der zentrenrelevante Arbeitsschwerpunkt der Städtebaulichen Erneuerung noch stärkere Bedeutung. So wird z. B. mit einer Aufwertung des öffentlichen Raums und der Schaffung von öffentlichen Einrichtungen in den Ortskernen der Einzelhandel vor Ort gestärkt.

Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen - sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Mehr als 870 der 1.101 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.

Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2021 steht heute noch nicht fest. Es wurde – soweit Fördermittel des Landes betroffen sind – im Doppelhaushalt 2020/2021 des Landes beschlossen: An Landesfinanzhilfen stehen für das kommende Jahr 155 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzhilfen für die Bund-Länder-Programme werden jedoch erst im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2021 festgelegt.

Im Jahr 2020 wurden im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung in Baden-Württemberg rund 265 Millionen Euro, davon 101 Millionen Bundesfinanzhilfen, bewilligt. Hoffmeister-Kraut: „Die Mittel der Städtebauförderung sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch im Jubiläumsjahr 2021 die Fördermittel in entsprechendem Umfang zur Verfügung stehen.“

Die Programmausschreibung und weiterführende Informationen finden sich unter: www.stadterneuerung-bw.de

Direktlink: http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/staedtebaufoerderung/

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