Am 29. Juli 2025 hat die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geleitete Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ im Ministerrat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Als interministerielle Arbeitsgruppe aller Ressorts der Landesregierung hat die Task Force geprüft, welche der Handlungsempfehlungen des Gutachtens „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ (veröffentlicht im Oktober 2024) umgesetzt werden können beziehungsweise bereits umgesetzt sind.
Der Bericht stellt die umfassenden Aktivitäten der Landesregierung dar, die entlang von insgesamt 41 Handlungsempfehlungen in den Themenfeldern Bürokratieabbau, Arbeitskräftemangel, Finanzierung, Innovation und Digitalisierung, Gründungen und Nachfolge, Dekarbonisierung und Rahmenbedingungen zuletzt ergriffen wurden oder noch geplant sind.
Mittelstandsförderung als Kernaufgabe der Landesregierung
„Der Mittelstand ist wesentlicher Treiber der wirtschaftlichen Dynamik in Baden-Württemberg. Die Förderung mittelständischer Betriebe ist für das Wirtschaftsministerium und die gesamte Landesregierung deshalb seit jeher eine der Kernaufgaben. Der Task Force-Bericht zeigt eindrücklich, wie umfangreich und zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen insbesondere bei der Arbeits- und Fachkräftesicherung, dem Erhalt der Innovationsfähigkeit, bei Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie durch Beiträge zum Bürokratieabbau durch das Land unterstützt werden. Allein in den Handlungsfeldern, die der Masterplan Mittelstand als für die Betriebe aktuell besonders herausfordernd identifiziert hat, sind wir als Land mit rund 200 Maßnahmen aktiv. Damit setzen wir zentrale Handlungsempfehlungen des Masterplans um und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstands“, betonte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Deutlich geworden ist zudem: Diese Anstrengungen müssen wir konsequent weiterverfolgen, damit mittelständische Unternehmen auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zu Wohlstand, Beschäftigung und wirtschaftlicher Entwicklung im Land leisten können“, so die Ministerin weiter.
Über 50 neue Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Masterplans
Die im Task Force-Bericht zusammengestellten Aktivitäten reichen von Bürokratieentlastungsmaßnahmen – wie beispielsweise der Schaffung eines Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes, dem Verzicht auf sogenanntes Gold-Plating und den Novellierungen von Mittelstandsförderungsgesetz, Landesbauordnung und Landesgaststättengesetz – bis hin zu konkreten Förderprogrammen – beispielsweise in den Bereichen Fachkräftesicherung, Innovation und Unternehmensnachfolge. Über 50 dieser Maßnahmen sind nach Veröffentlichung des Masterplan Mittelstand neu aufgesetzt worden oder in eine neue Förderphase gestartet, wie unter anderem:
- im Themenfeld Bürokratieabbau:
- Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz: Ermöglicht eine befristete Abweichung von landesrechtlichen Vorgaben durch die Kommunen mit dem Ziel, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. (IM)
- Artikelgesetze zum Abbau überflüssiger Berichts- und Dokumentationspflichten und verzichtbarer Formerfordernisse. (StM / IM)
- Neufassung des Landesgaststättengesetzes: Kernelement der Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt wird. Das Gaststättenrecht wird von anderen Rechtsgebieten entkoppelt und zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen werden vermieden. (WM)
- Selbstverpflichtung der Landesregierung zum Verzicht auf „Gold-Plating“: Bei der Umsetzung von EU- und bundesrechtlichen Vorgaben soll auf zusätzliche bürokratische Anforderungen von Landesseite verzichtet werden. (StM)
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- Reform der Landesbauordnung (LBO): Mit der Novellierung vom 18. März 2025 werden Genehmigungsverfahren beschleunigt sowie bauliche Standards gesenkt; unter anderem gilt mit der Einführung der Genehmigungsfiktion bei entscheidungsreifen Bauanträgen die Baugenehmigung nach Ablauf der dreimonatigen Frist als erteilt. (MLW)
- im Themenfeld Arbeitskräftemangel:
- Aufbau der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF): Angesiedelt bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart, gestartet am 1. April 2025. Die LZF ist zuständig für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und bietet eine umfassende Beratung für Unternehmen zu ausländerrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Fragestellungen an. (JuM / SM)
- Begleitung von Auszubildenden an Azubi-Wohnheimen: Gegenstand des Programms ist die Förderung von „Lotsinnen und Lotsen“. Diese begleiten (duale) Auszubildende, die in einer Einrichtung zur Unterbringung von Auszubildenden in Baden-Württemberg leben. Ziel ist, die Aufnahme, den Fortgang und den erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung zu unterstützen. Ein entsprechender Förderaufruf wurde am 20. Mai 2025 veröffentlicht. (WM)
- im Themenfeld Finanzierung:
- Innovationsfinanzierung 4.0 und Startfinanzierung 80 der L-Bank: Finanzierungsbedingungen wurden zuletzt weiter attraktiver ausgestaltet. (WM)
- im Themenfeld Innovation und Digitalisierung:
- Fortführung von Invest BW: Die vierte Förderphase wurde am 8. Mai 2025 gestartet. Seit dem Bestehen von Invest BW wurde über die Hälfte aller Fördermittel an Start-ups und KMU ausgeschüttet. Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 wurden weitere bis zu 100 Millionen Euro für die Förderung von innovativen Einzel- und Verbundvorhaben bereitgestellt. (WM)
- IPAI in Heilbronn mit Aufbau eines neuen Chip-Design-Forschungszentrums: Aufbau eines europaweit führenden Ökosystem für KI, das die komplette Wertschöpfungskette (Forschung – Qualifizierung – Entwicklung – Kommerzialisierung) in Sachen KI abgebildet. Wird nun ergänzt durch ein Chip-Design-Forschungszentrum für Nanoelektronik (Imec). (StM / MWK / WM)
- im Themenfeld Gründungen und Nachfolge:
- Fortführung der Start-up BW Acceleratoren: Die Start-up BW Acceleratoren sind Gründungszentren für hoch innovative Gründungen (Start-ups). Sie fördern Gründungsteams zum Beispiel durch Mentoring, Coaching, Netzwerkaufbau oder Unterstützung bei der Prototypentwicklung. (WM)
- Fortführung EXI-Gründungsgutscheine: Die aus ESF-Mitteln finanzierten „EXI-Gründungsgutscheine“ unterstützen Gründungs- und Nachfolgeinteressierte in der Vorgründungsphase mit Blick auf die Evaluation von Geschäftsideen und der Entwicklung wettbewerbs- und bankfähiger Geschäftskonzepte. Die Fortführung erfolgt über eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028. (WM)
- Weitere Stärkung der Unternehmensnachfolge im Handwerk durch zwei neue Maßnahmen: Im Rahmen des Projekts „Next Generation Handwerk“ werden passgenaue Fortbildungsmaßnahmen für Nachfolge-Interessierte entwickelt sowie eine Informationsplattform und eine Unternehmensbörse für das Handwerk aufgebaut. Für Übergeberinnen und Übergeber steht zudem die „Übergabeberatung Handwerk BW“ neu zur Verfügung. (WM)
- im Themenfeld Dekarbonisierung:
- Förderprogramm Elektrolyseure: Seit März 2025 wird die lokale Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Wasser-Elektrolyse unterstützt, um mittelfristig eine hinreichende Versorgung mit Wasserstoff zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu sichern. (UM)
- Aufbau einer GreenTech Allianz: Aufbauend auf der Plattform GreenTech BW soll 2025 eine GreenTech BW-Allianz bei der Umwelttechnik BW GmbH eingerichtet werden. Ziele der Allianz sind das gezielte Vernetzen und Entwickeln von Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen aus dem Mittelstand im Bereich nachhaltiger Zukunftstechnologien. (UM)
- im Themenfeld Rahmenbedingungen:
- Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG): Das Mittelstandsförderungsgesetz Baden-Württemberg soll neu gefasst und um neue Förderziele ergänzt werden. Zudem sollen Formulierungen an den heutigen Sprachgebrauch angepasst und Regelungen punktuell gestrafft werden. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen. (WM)
- Kommunikationskampagne für den Mittelstand („mittel ist MEGA“): Die Kampagne wurde am 14. Mai 2025 offiziell gestartet. Ziel der landesweiten Kampagne ist es, das wirtschaftliche und gesellschaftlich Verdienst mittelständischer Betriebe sichtbarer zu machen und ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von KMU bei den Bürgerinnen und Bürgern und Entscheidungsträgern in ganz Baden-Württemberg zu schaffen. (WM)
Hintergrundinformationen zum Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“
Das Gutachten „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“ wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von einem wissenschaftlichen Konsortium aus ZEW Mannheim, IAW Tübingen und ifm Mannheim erarbeitet und am 25. Oktober 2024 veröffentlicht. Der Masterplan Mittelstand unterzieht Mittelstand, Mittelstandspolitik und Mittelstandsförderung einer grundlegenden Bestandsaufnahme und gibt Impulse, damit der Mittelstand auch in Zukunft prägend für die Wirtschaft des Landes bleibt. Hierfür werden von den Gutachtern im Aktionsprogramm des Masterplans (Kapitel 4.2.) in sieben Themenfeldern 41 Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.
Hintergrundinformationen zur Task Force „Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg“
Die Task Force wurde als unmittelbare Reaktion auf die Veröffentlichung des Masterplan Mittelstand im Herbst 2024 eingesetzt. In Zusammenarbeit aller Ressorts der Landesregierung wurde seitdem geprüft, welche Handlungsempfehlungen des Gutachtens umgesetzt werden können bzw. bereits umgesetzt sind. Über alle Häuser hinweg konnten letztendlich rund 200 Maßnahmen identifiziert werden, die auf die Themenfelder des Aktionsprogramms des Masterplans Mittelstand einzahlen. Der nun vorgelegte Bericht fasst die Ergebnisse der Arbeit der Task Force zusammen.