Die Anzahl der Selbstanzeigen in Baden-Württemberg hat im November 2014 die Marke von 25.000 überschritten. Zum 10. November 2014 zählte die Finanzverwaltung insgesamt 25.256 Steuersünder im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein seit Februar 2010.
Die Selbstanzeigen führten zu nacherklärten Erträgen im Wert von rund 2 Milliarden Euro. Die Finanzverwaltung schätzt die daraus entstehenden Mehreinnahmen auf 577 Millionen Euro.
Finanzminister Nils Schmid erklärte dazu am 16. November 2014 in Stuttgart: „Das ist ein gute Nachricht für alle ehrlichen Steuerzahler. Die geplante Verschärfung der Selbstanzeige hat den Druck auf Steuersünder erfolgreich erhöht.“ Die Zahl der Selbstanzeigen stieg seit Jahresbeginn 2014 von 17.454 auf 25.256 (10. November) um rund 7.800. Bis zum Jahresende 2014 dürften weitere Anzeigen hinzukommen. Im Jahr 2013 gingen insgesamt rund 6.600 Selbstanzeigen ein. Dieser Zuwachs wurde in diesem Jahr bereits Mitte September übertroffen.
Baden-Württembergs Finanzminister hatte sich intensiv in die Verschärfung der Selbstanzeige eingebracht, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Unter anderem sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent der hinterzogenen Steuer von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.