Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat heute (12. Mai) die Traditionsunternehmen Breuninger und Tritschler in der Stuttgarter Innenstadt besucht. Gemeinsam mit der Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann, machte sie sich ein Bild von der aktuellen Situation des Einzelhandels und den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betriebe. Dabei tauschten sich Hoffmeister-Kraut und Hagmann mit den Geschäftsführern von Tritschler, Thomas Breuninger, und Breuninger, Holger Blecker, aus. Im Vordergrund stand die praktische Umsetzung der vom Land vorgeschriebenen technischen Schutzmaßnahmen, Abstandsregeln sowie Vorgaben für die allgemeine Hygiene und Desinfektion.
„Mir ist bewusst, dass der Einzelhandel unter der wochenlangen Schließung sehr gelitten hat. Umso mehr freue ich mich, dass seit dem 4. Mai alle Geschäfte wieder öffnen dürfen – selbstverständlich unter Beachtung strenger Hygieneregeln, die wir mit Blick auf den Gesundheitsschutz aufrechterhalten müssen. Ich bin überzeugt, dass die Betriebe die Vorgaben zum Infektionsschutz im Interesse ihrer Beschäftigten und Kunden verantwortungsbewusst umsetzen“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Die Pflicht zur Bedeckung des Mund- und Nasenbereichs in Geschäften stoße bei einem Großteil der Kunden und Mitarbeiter auf Verständnis. Gleichzeitig sei nachvollziehbar, dass die Maskenpflicht zu Beschwerden und großen Belastungen im Arbeitsalltag führe. „Dennoch bitte ich alle Betriebe und Beschäftigten durchzuhalten. Es kommt aktuell darauf an, dass wir alle Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen und die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden. Nicht zuletzt geht es auch um den Schutz der Beschäftigten selbst von einer möglichen Infektion.“ Wenn die Infektionsentwicklung positiv bleibt, sei sie selbstverständlich bereit, gezielt und schrittweise Entlastungen auf den Weg zu bringen.
„Mit der Wiedereröffnung ist die Krise für die Betriebe natürlich noch nicht überstanden. Es kommt weiterhin darauf an, die Liquidität der Betriebe zu sichern, damit wir auch nach der Pandemie starke Einzelhändler vor Ort und lebendige Innenstädte haben“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Sie sagte der Branche weiterhin ihre Unterstützung zu. „Mit unseren Förderangeboten, zum Beispiel der Weiterführung unserer Soforthilfe, dem KfW-Schnellkredit oder dem heute im Kabinett auf den Weg gebrachten Beteiligungsfonds, stärken wir die Betriebe nach Kräften – auch über die Krise hinaus. Wir werden auch weiterhin die Situation im Blick behalten und prüfen, welche Förderlücken bestehen und wie wir diese schließen können. Nicht zuletzt bin ich zuversichtlich, dass der Einzelhandel sicherlich auch von der schrittweisen Öffnung der Gastronomie ab dem 18. Mai profitieren wird.“
Tritschler und Breuninger, deren Sortimentsschwerpunkte in den Bereichen Textil und Bekleidung sowie Wohnen und Einrichten liegen, waren – wie fast alle Einzelhändler – von den notwendigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens stark betroffen. Am 18. März mussten die Geschäfte für den Kundenverkehr schließen. Seit dem 20. April konnten sie nun schrittweise wieder öffnen.
Zur Überbrückung akuter Liquiditätsschwierigkeiten der Unternehmen hat Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer zu Beginn der Krise innerhalb kurzer Zeit ein Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft führt das Wirtschaftsministerium die Hilfe nun über den 31. Mai hinaus fort – und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Für die Sicherung der Liquidität von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten steht zudem mit dem Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein großzügiges Finanzierungsangebot kombiniert mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung zur Verfügung. Darüber hinaus hat der baden-württembergische Ministerrat heute den Weg zur Einrichtung eines Beteiligungsfonds freigemacht.
Corona-Verordnung Einzelhandel
Um Beschäftigte und Kunden im Einzelhandel vor einer Infektion zu schützen, hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium am 3. Mai die Corona-Verordnung Einzelhandel verkündet. Die Verordnung schreibt unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Verkaufsräumen sowie das Anbringen von Plexiglasscheiben an Kassenarbeitsplätzen vor, sofern dies medizinisch für den oder die Beschäftigte zumutbar ist. Darüber hinaus ist für die Beschäftigten eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten bereitzustellen. Häufig und von verschiedenen Personen benutzte Gegenstände sind regelmäßig zu reinigen. Das betrifft im Einzelhandel zum Beispiel Tastaturen an Kassen oder Pausen- und Sanitärräume. Eine weitere Maßnahme ist der Verzicht von Bezahlung mit Bargeld, um direkten Kontakt zwischen Kunden und Beschäftigten zu vermeiden.
Die Corona-Verordnung Einzelhandel finden Sie hier
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