Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat heute (6. Mai) weitere Liquiditätshilfen für besonders betroffene Branchen und die Fortführung des Soforthilfeprogramms angekündigt. „Die ersten Schritte zur Öffnung von bestimmten Branchen, insbesondere im Einzelhandel, sind eine große Erleichterung. Einschränkungen bleiben dennoch und auch in den geöffneten Branchen bleiben Umsätze weit hinter dem Normalen zurück. Damit bleibt die Liquiditätsfrage akut. Denn viele Unternehmen sind weiterhin in Not und werden mit ihren Einnahmen die laufenden Kosten nicht decken können. Wir werden deshalb schnellstmöglich ein Sofortprogramm für die weitgehend geschlossene Gastronomie und Hotellerie auf den Weg bringen, die seit März laufende Soforthilfe auch über Ende Mai hinaus weiterführen und zusätzliche Bedarfe besonders hart getroffener Branchen prüfen“, so die Ministerin.
Die heute veröffentlichten Daten des Statistischen Landesamts zur Industrie im Südwesten zeigen, wie dringend diese Maßnahmen sind: „Die Zahlen vermitteln einen Eindruck von den enormen gesamtwirtschaftlichen Kosten der Corona-Pandemie und des Shutdowns. Unsere Soforthilfen, ein erleichterter Zugang zu Krediten und das Kurzarbeitergeld sind sinnvoll und greifen in der Breite. Wir müssen bleibende Schäden in den Wertschöpfungsketten und einen dauerhaften Verlust von Arbeitsplätzen verhindern. Und wir müssen den Weg sukzessiver, verantwortbarer Öffnungen weiter beschreiten. Ein wirksamer Infektionsschutz und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes müssen in Einklang gebracht werden“, appellierte Hoffmeister-Kraut.
Fortführung Soforthilfe
Die Ministerin kündigte an, das zunächst bis Ende Mai laufende Soforthilfeprogramm des Landes weiterfrühen zu wollen. Mittlerweile wurden rund 240.000 Anträge gestellt und Auszahlungen in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro getätigt. „Die Nachfrage ist enorm. Es zeichnet sich klar ab, dass der Bedarf angesichts der beispiellosen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Wirtschaft auch weiterhin groß sein wird. Deshalb werden wir die Soforthilfe auch über das Ende dieses Monats hinaus fortsetzen – und zwar branchenübergreifend für alle Unternehmen, die weiterhin besonders stark betroffen sind. Dabei werden wir eine Erweiterung des Programms um eine vierte Stufe – zwischen 51 und 100 Beschäftigten – mit bis zu 50.000 Euro Direktzuschuss, abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf, vorsehen.“ Um eine Harmonisierung der Programme mit dem Bund frühzeitig zu koordinieren, steht die Wirtschaftsministerin im Austausch mit dem Bund. Im Zweifel werde das Land aber – wie schon beim Start des Soforthilfeprogramms im März – erneut vorangehen, so Hoffmeister-Kraut.
Sofortprogramm für Betriebe des Gastgewerbes
„Wir alle wissen, dass unser Gastgewerbe massiv unter der Krise leidet und es hier besonderer Unterstützung bedarf, um eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern. Deshalb werden wir für Gastronomie und Hotellerie schnellstmöglich ein gezieltes Sofortprogramm umsetzen. Geplant ist eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von 3.000 Euro für betroffene Betriebe, die um jeweils 2.000 Euro für jeden Beschäftigten erhöht wird“, erklärte die Ministerin. Soweit eine Liquiditätslücke nachgewiesen ist, sollen die Gelder analog zum Verfahren bei der bisherigen Soforthilfe bei den Industrie- und Handelskammern beantragt und durch die L-Bank ausgezahlt werden. Das Programm geht auf einen Vorschlag von Kultusministerin Susanne Eisenmann zurück und wird vom Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Tourismusministerium umgesetzt.
Tourismusminister Guido Wolf sagte zum Sofortprogramm für Betriebe des Gastgewerbes: „Für Gastronomie und Hotellerie ist die Krise ein einziger Alptraum. Das Gastgewerbe hat bereits deutlich früher als andere Branchen massive Einbußen erlitten und wird deutlich länger als andere mit Auflagen leben müssen. Wenn wir tausende Insolvenzen vermeiden und wichtige Arbeitsplätze erhalten wollen, müssen wir Gastronomie und Hotellerie mit einem Sofortprogramm beispringen. Bei der Entwicklung des Programms legen wir besonderen Wert auf eine möglichst einfache und unbürokratische Berechnung. Die Berechnung anhand der Arbeitsplätze macht auch deutlich: es geht hier schlichtweg darum, Arbeitsplätze und berufliche Existenzen zu retten. Gastronomie und Hotellerie im Stich zu lassen, hieße, sich mit unverschuldeten Pleiten von Betrieben, oft Familienunternehmen mit langer Tradition, abzufinden. Das dürfen und werden wir nicht tun. Ich habe mich im zuständigen Europaausschuss sehr über parteiübergreifend positive Signale zu diesem Programm gefreut, die CDU-Fraktion hat sich gestern bereits einstimmig für ein branchenspezifisches Hilfsprogramm für die Hotellerie und Gastronomie ausgesprochen. Unterstützen wir diese gebeutelte Branche also schnell gemeinsam!“
„Vor allem braucht diese Branche aber endlich eine Öffnungsperspektive. Wir müssen sehr zeitnah mit der Außengastronomie starten. Spätestens zum 25. Mai können wir dann mit der Speisegastronomie weitermachen, Hotels könnten dann, unter Berücksichtigung des Pandemieverlaufes, zum 30. Mai öffnen. Ich erwarte, dass die Regierungschefs von Bund und Ländern in ihrer heutigen Sitzung den Weg dafür freimachen“, sagten Hoffmeister-Kraut und Wolf.
Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten
„Darüber hinaus werden wir prüfen, inwiefern weitere Wirtschaftsbereiche mit besonderem Liquiditätsbedarf entsprechend höhere Bedarfe aufweisen.“ So sei beispielsweise schon in dieser Woche ein erstes Gespräch mit Vertretern des Schaustellergewerbes geplant, die aufgrund der Absage von Großveranstaltungen besonders hohe Ausfälle zu verschmerzen haben. Weitere Branchengespräche werden folgen. „Eine bundesweite Vorgehensweise wäre wünschenswert – wir werden aber auch ungeachtet dessen mit einer eigenen Konzeption jederzeit handlungsfähig sein. Denn es ist klar, dass wir unsere kleinen und mittleren Betriebe im Land nicht allein lassen. Es ist unser Ziel, unsere mittelständische Wirtschaftsstruktur möglichst unbeschadet durch diese schwere Krise zu bringen“, so die Ministerin abschließend.