Das Amtsgericht Stuttgart hat die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg für unwirksam erklärt. Nun kündigt Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an, vorzeitig eine neue Verordnung zu erlassen.
„Aufgrund der aktuellen Lage auf den Wohnungsmärkten benötigen wir eine neue Gebietskulisse dieser Verordnung. Wir werden nun das weitere Vorgehen in enger Abstimmung zeitnah mit der Wohnraum-Allianz beraten und planen, vorzeitig eine neue Verordnung zu erlassen. Dabei soll das zugrundeliegende Datenmaterial über die Wohnungsmärkte aktualisiert werden. Die Begründung wird dann entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Mietpreisbremse veröffentlicht“, so Hoffmeister-Kraut. Sie bedauerte, dass die Veröffentlichung der Begründung zur Mietpreisbremse 2015 von der Vorgängerregierung unterlassen worden sei. „Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtsicherheit.“
Die Verordnung zur Mietpreisbremse gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. November 2015. Um die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten entsprechend festzulegen, hatte das Wirtschaftsministerium für jede Kommune individuelle Daten der lokalen Märkte erhoben. In der Folge wurden 68 Städte und Gemeinden im Geltungsbereich der Mietpreisbremse festgelegt.
Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Stuttgart schließt an eine Reihe von Entscheidungen an, die bereits in Bayern, Hamburg und Hessen zur Mietpreisbremse ergangen sind und die dortigen Verordnungen für unwirksam erklärt haben.