Am 1. Juli 2015 tritt das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Danach haben Beschäftigte im Land Anspruch auf eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Das Bildungszeitgesetz sieht auch eine Freistellung für Qualifizierungen im Ehrenamt vor, deren Inhalte noch im Rahmen einer Rechtsverordnung festgelegt werden müssen.