Bildungszeit

Bildungszeit wird ab 2016 um Qualifizierung im Ehrenamt ergänzt

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Ab dem neuen Jahr wird die Bildungszeit um Qualifizierungen im Ehrenamt ergänzt. Das bedeutet, dass sich Beschäftigte für Weiterbildungen in ihrem Ehrenamt an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr freistellen lassen können.

„Mehr als vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich freiwillig“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 29. Dezember 2015. „Indem wir die Bildungszeit für Fortbildungen im Ehrenamt öffnen, werten wir das freiwillige Engagement im Land weiter auf.“

Bereits seit Anfang Juli 2015 ist eine Freistellung an bis zu fünf Tagen für Weiterbildungen im beruflichen und politischen Bereich möglich. Durch die Rechtsverordnung, die am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, wird das Bildungszeitgesetz nun um Qualifizierungen im Ehrenamt ergänzt.

In der Verordnung sind die Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeiten festgelegt, die für Weiterbildungen im Rahmen der Bildungszeit infrage kommen. Dazu gehören vor allem der Sport, die Kultur, der soziale sowie der ökologische Bereich. Auch Qualifizierungen für öffentliche und kirchliche Ehrenämter sind im Rahmen der Bildungszeit möglich.

Bildungsträger, die Weiterbildungen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anbieten, müssen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Durchführung von Bildungszeitmaßnahmen anerkannt sein. Zum Stichtag 17. Dezember 2015 waren insgesamt 370 Bildungsträger anerkannt. Träger ehrenamtlicher Qualifizierungen, die bisher noch nicht nach dem Bildungszeitgesetz anerkannt wurden, können gesondert anerkannt werden.

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