Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung hatte die Bundesregierung vereinbart, durch eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte durch die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Hierzu ist heute ein erster Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bekannt geworden. Dieser sieht allerdings nur einen minimalinvasiven Eingriff in das bestehende Arbeitszeitgesetz vor.
Sichtbares Zeichen hierfür ist, dass die bisherige Regelarbeitszeit von 8 Stunden am Tag völlig unangetastet bleiben soll. „Die vorgesehene Erweiterung der bereits bestehenden Ausnahmeregelungen schreibt einen aufwändigen Abstimmungsprozess zwischen den Tarifvertragsparteien vor. Dieses Goldplating der maßgeblichen europäischen Arbeitszeitrichtlinie steht geradezu im Widerspruch zur angestrebten und versprochenen Flexibilität, möglichst kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen in den Betrieben reagieren zu können. Der Vorteil größerer Zeitautonomie soll zudem ebenfalls möglichst allen Arbeitnehmern zugutekommen, um private Belange besser mit beruflichen Anforderungen in Einklang bringen zu können“, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.
Insofern muss die Ausnahme zur Regel gemacht werden. Jedes Unternehmen – auch nicht tarifgebundene - sollten auf ein Modell mit wöchentlicher Höchstarbeitszeit umstellen können. Den Rahmen hierfür bildet die europäische Arbeitszeitrichtlinie mit 48 Stunden wöchentlicher Höchstarbeitszeit. „Aus meiner Sicht wird die Umstellung eines Arbeitszeitmodells in einem Unternehmen ohnehin nur unter Berücksichtigung der Belange und Interessen der Beschäftigten erfolgsversprechend sein. Hierfür braucht es keine gesetzliche Regelung,“ so Hoffmeister-Kraut abschließend.














