Überblick über das Vergaberecht

Der Einkauf von Gütern und Dienstleistungen unterliegt dem Vergaberecht.

Weißer Holzbaustein mit der Aufschrift Vergaberecht und vier weiße Holzwürfel mit Symbolen.

Regeln und Vorschriften für die öffentliche Hand

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn eine Behörde zum Beispiel Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, ist sie an diese Regeln gebunden. Ziel ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dieser Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass die öffentliche Hand als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht.

Zwei Juristen überprüfen ein Schriftstück
  • Vergabe

Grundsätze und Verfahren

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe ab einer bestimmten Auftragshöhe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung solcher Auftragsvergaben.

 

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und überlegt (Foto: mediaphotos, iStock)
  • Beschaffung

Landesrechtliche Vergabevorschriften

Die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte richtet sich nach den Haushaltsordnungen der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber und den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften.
 

Paragrafen (Bild: © Milous Chab)
  • Wo findet man öffentliche Aufträge

Vom Online-Portal bis hin zum Staatsanzeiger

Ausschreibungen des Landes über Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge werden auf dem Verwaltungsportal www.service-bw.de unter „Bekanntmachungen“ und im Staatsanzeiger Baden-Württemberg veröffentlicht.
 

Mann arbeitet an einem Schreibtisch
  • VwV Beschaffung und Arbeitshilfen

Beschaffungsunterlagen für Landes­einrichtungen

Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) mit Anlagen zum Download und Arbeitshilfen für Vergabestellen des Landes.

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