Städtebauförderung

22,4 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten

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Drei Kinder beim Fußballspielen

Mit insgesamt rund 22,4 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen des neu aufgelegten Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS) in diesem Jahr die Sanierung und den Ausbau von 34 kommunalen Sportstätten im Land. Dies teilte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut mit.

„Sportstätten sind ein ganz wichtiger Teil unserer sozialen Infrastruktur und entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in einem Quartier. Die Förderung stellt deshalb eine wichtige Ergänzung unserer bewährten Programme der Städtebauförderung dar“, so die Ministerin.

Sportstätten häufig vom Sanierungsstau betroffen

„Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Städte und Gemeinden bin ich sehr froh, dass wir sie gemeinsam mit dem Bund bei der Investition in eine zukunftsfähige kommunale Infrastruktur auch bei den Sportstätten unterstützen können“, so die Ministerin. Der Bund stellt im Jahr 2020 rund 18,7 Millionen Euro für Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 3,7 Millionen Euro.

Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Wirtschaftsministerium insgesamt 143 Anträge der Städte und Gemeinden im Land ein. Das Programm ist vielfach überzeichnet. „Dies zeigt, wie groß der Bedarf hier ist, denn Sportstätten sind besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen. Aber nur gut ausgestattet und barrierefrei sind sie ein wertvoller Baustein für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung.“

Gefördert wird die Sanierung oder in Ausnahmefällen auch ein Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Darunter fallen auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen. Wichtig ist, dass die Vorhaben rasch umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2024.

Der Antragsaufruf bezog sich auf die Jahre 2020 und 2021. Für das Jahr 2021 stellt der Bund erneut Mittel zur Verfügung, so dass Kommunen, die in der aktuellen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten, im kommenden Jahr nochmals eine Chance haben.

Liste der geförderten Projekte (PDF)
 

Zum Förderprogramm​​​​​​​

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