"Bei einer Personalquote von rund 40 Prozent (bzw. 45 Prozent unter Einbeziehung der Landesbetriebe) der bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts können Einsparungen in diesem Bereich kein Tabu sein. Wer diesen Ausgabenbereich ausklammert, muss erklären, wo im übrigen Haushalt Einsparungen vorgenommen werden sollen (beispielsweise bei Sozialausgaben, Investitionen oder Förderprogrammen). Die Landesregierung wird in Ruhe und Besonnenheit ein Haushaltssanierungskonzept erarbeiten, welches ausgewogen und sozial verträglich sein wird. Dennoch darf man sich keine Illusionen machen. Einsparungen im Personaletat unterliegen engen verfassungsrechtlichen Grenzen." Dies sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am Montag in Stuttgart.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg