Bildungszeitgesetz

Am 1. Juli tritt das Bildungszeitgesetz in Kraft

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Menschen in einem Seminarraum

Am 1. Juli 2015 tritt das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Beteiligung der Beschäftigten an Weiterbildungen zu erhöhen und dem lebenslangen Lernen neue Impulse zu geben. „Mit unserem Bildungszeitgesetz bieten wir eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 30. Juni 2015. „Damit haben die Menschen verstärkt die Möglichkeit, dem Ziel des lebenslangen Lernens nachzukommen.“

Aufgrund des Bildungszeitgesetzes haben Beschäftigte im Land einen Anspruch auf eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Das Bildungszeitgesetz sieht auch eine Freistellung für Qualifizierungen im Ehrenamt vor. Deren Inhalte werden im Rahmen einer Rechtsverordnung noch festgelegt. Sie soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Baden-Württemberg ist das dreizehnte Bundesland, in dem eine Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte gesetzlich geregelt wird.

Auf der Homepage www.bildungszeitgesetz.de können sich Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Bildungseinrichtungen umfassend über die Bildungszeit informieren. Auch Vorlagen für einen Antrag auf Bildungszeit sind dort abrufbar. Allein im Juni haben sich rund 7000 Besucherinnen und Besucher auf der Internetseite informiert.

Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Bildungszeit ist in Bildungseinrichtungen möglich, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt wurden. Die Liste der anerkannten Bildungsträger ist zum Inkrafttreten des Gesetzes im Internet einzusehen. Bis zum 29. Juni 2015 sind beim Regierungspräsidium Karlsruhe 156 Anträge auf Anerkennung als Bildungszeitanbieter gestellt worden. 55 wurden positiv beschieden und werden mit Wirkung zum 1. Juli anerkannt.

Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg wurden in enger Zusammenarbeit vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Regierungspräsidium Karlsruhe geschaffen.

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