„Die ersten Entlassungen durch die Corona-Krise erreichen mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahl um rund 36.000 im Vergleich zum März 2020 den Arbeitsmarkt. Das Kurzarbeitergeld bewährt sich aber als hervorragendes arbeitsmarktpolitisches Instrument und hat eine größere Welle von Entlassungen verhindert“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (30. April) anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten in Stuttgart.
Im April waren in Baden-Württemberg 250.275 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 61.618 bzw. 32,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat April 2019 mit 188.657 Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote hat sich von 3,1 Prozent im April 2019 auf 4,0 Prozent im April 2020 erhöht. Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit waren vor allem Männer, Jugendliche unter 25 Jahre sowie Ausländer überdurchschnittlich betroffen. Gleichzeitig ist die Stellennachfrage im Vergleich zum April 2019 mit minus 35.814 bzw. 32,2 Prozent auf jetzt noch 75.409 offene Stellen deutlich eingebrochen.
„Aufgrund der großen Unsicherheiten bei der künftigen Entwicklung ist es gegenwärtig noch nicht möglich, Ausmaß und Dauer der derzeitigen und noch auf uns zukommenden Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit abzuschätzen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Nachdem bis zum 20. April 2020 knapp 32 Prozent der Betriebe (93.600) in Baden-Württemberg Kurzarbeit angezeigt haben, wird die Zahl der Kurzarbeitenden im Jahr 2009 mit damals 350.000 Kurzarbeitenden voraussichtlich deutlich überschritten. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Regelungen zum Kurzarbeitergeld enorm wichtig seien, um die Beschäftigung zu sichern. Sie begrüßte ausdrücklich, dass die Bundesregierung durch eine Aufstockung der Nettozahlungen nach längerer Kurzarbeit die Beschäftigten unterstützen wird. „Mir persönlich war es ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen zu helfen und ein Abrutschen in die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden. Das ist ein ganz zentrales Ziel.“
Weitere Informationen: BA, Regionaldirektion Baden-Württemberg