Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2013 ausgeschrieben. „Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge für das kommende Jahr stellen“, teilte Staatssekretär Ingo Rust in Stuttgart mit.
Die Ausschreibung bezieht sich auf das Landessanierungsprogramm sowie die Bund-Länder-Programme Allgemeines Sanierungs- und Entwicklungsprogramm, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West, Soziale Stadt – Investitionen im Quartier, Städtebaulicher Denkmalschutz sowie Kleinere Städte und Gemeinden.
Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung können über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Förderprogramme gelten für alle Landesteile, unabhängig davon, ob sie städtisch oder ländlich geprägt sind. Die Höhe der Bundes- und Landesfinanzhilfen für das Programm 2013 wird erst im jeweiligen Haushalt für das kommende Jahr festgelegt. Bund und Land hatten im Jahr 2012 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 177 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung bereitgestellt.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg