Baden-Württemberg hat heute gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Finanzausschuss des Bundesrates einen Antrag zum Umwandlungsteuergesetz eingebracht. Darin wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 unerwünschte Gestaltungen durch eine Änderung der Regelung des Umwandlungssteuergesetzes vermieden werden können. Der Finanzausschuss hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
„Wir wollen, dass die entsprechenden Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts ergebnisoffen geprüft werden. Steuerlücken sollen dabei so weit wie möglich geschlossen werden. Gesetzesänderungen dürfen aber nicht zu erheblichen Nachteilen für kleinere und mittlere Unternehmen führen. Denn auch für ihre Umstrukturierungen ist das Umwandlungssteuergesetz die Grundlage,“ sagte Minister Dr. Nils Schmid.
Das Umwandlungssteuerrecht ermöglicht eine Umstrukturierung durch die Überlassung einer einzelnen Stammaktie. Dadurch kann die Steuerpflicht vermieden werden. Das Umwandlungssteuerrecht ist Bundesrecht und kann nur auf Bundesebene geändert werden.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg