Bildungszeitgesetz

Bildungszeitgesetz: Ministerrat gibt Referentenentwurf zur Verbandsanhörung frei

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Der Ministerrat hat in dieser Woche den ersten Referentenentwurf für das „Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg“ für die Verbandsanhörung freigegeben. „In Zeiten der Transformation und der Pandemie sind gut qualifizierte und leistungsfähige Beschäftigte für unseren wirtschaftlichen Erfolg wichtiger denn je. Wir wollen das Bildungszeitgesetz im Detail verbessern, um die positiven Effekte künftig weiter zu verstärken. Dabei geht es vor allem um Vereinfachungen und weniger bürokratischen Aufwand“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Der Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr für berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung sowie die Qualifikation zur Ausübung des Ehrenamts solle erhalten bleiben. Vorgesehen sei insbesondere die Einrichtung einer Schiedsstelle, die bei Streitfällen über die Bildungszeitfähigkeit einer Maßnahme angerufen werden kann. Außerdem solle eine adäquate Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei der Berechnung der Kleinstbetriebsklausel erfolgen, so Hoffmeister-Kraut.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien festgelegt, dass das im Jahr 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg evaluiert und novelliert werden soll. Das Bildungszeitgesetz gewährt Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von fünf Tagen im Jahr für Maßnahmen der beruflichen und politischen Weiterbildung sowie der Qualifizierung im Bereich des Ehrenamtes. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg“ soll nun der zweite Teil des im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhabens umgesetzt werden. Die Evaluation des Bildungszeitgesetzes wurde vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) durchgeführt. Die berührten Interessenvertretungen hatten die Gelegenheit zum Evaluationsbericht Stellung zu nehmen.

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