Förderung

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Hotel- und Gaststättenbetriebe in Baden-Württemberg mit rund 250.000 Euro

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes mit rund 250.000 Euro.

„Mit der Förderung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Hotel- und Gaststättenbetriebe in Baden-Württemberg. Denn kleine und mittlere Unternehmen haben oft keinen Zugang zu externen Experten für betriebswirtschaftliche und technische Fragen", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Den Förderbescheid übergab Ministerialdirektor Guido Rebstock am 11. Juli 2014 persönlich an Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg.

Kleine und mittlere Betriebe des heimischen Hotel- und Gaststättengewerbes können mit der Förderung im laufenden Jahr insgesamt über 700 Beratungstage erhalten. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung von Kurzberatungen. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Energieeinsparberatungen.

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