Die Mehrheit aus CDU und FDP hat gestern im Bundestag die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartner im Einkommensteuerrecht abgelehnt, obwohl der Bundesrat für das Jahressteuergesetz 2013 die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften gefordert hat.
"Wir werden die Anrufung des Vermittlungsausschuss beantragen. Die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht muss beendet werden. Denn die Verfassung schreibt über den Gleichheitssatz die Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vor. Diese verfassungsrechtlichen Wahrheit ignoriert die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag", sagte der Minister des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid.
"Ich habe die Steuerbehörden im Land bereits im Frühjahr diesen Jahres angewiesen, eingetragenen Lebenspartnern vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Damit können wir verhindern, dass vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der zwingenden Gesetzesänderung verfassungswidrige Fakten geschaffen werden. Baden-Württemberg soll zum Vorreiter für Offenheit und Vielfalt werden. Wenn Menschen füreinander einstehen, kann es keinen Unterschied machen, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben,“ so Schmid abschließend.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg