"Baden-Württemberg hat sich heute im Bundesrat für ein wirtschaftsfreundliches Umsatzsteuerrecht eingesetzt und für die dauerhafte Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro gestimmt. Das heute verabschiedete Gesetz geht letztlich auf eine Initiative aus Baden-Württemberg zurück." Dies sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid.
Die neue Regelung sieht vor, dass Unternehmer bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro im Jahr erst dann Umsatzsteuer bezahlen müssen, wenn sie den Rechnungsbetrag auch erhalten haben. Grundsätzlich müssen Unternehmer Umsatzsteuer bereits mit Ausstellung der Rechnung bezahlen.
„Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Anhebung der Umsatzgrenze und die dadurch vereinfachte Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eine substantielle Erleichterung ihrer Zahlungsfähigkeit", sagte Minister Schmid abschließend.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg