Im Zusammenhang mit der Besetzung der Leitung der Abteilung 3 (Industrie, Innovation, wirtschaftsnahe Forschung und Digitalisierung) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg haben sich die Beteiligten im Rahmen einer gütlichen Einigung auf eine Beilegung aller derzeit noch offenen Verfahren verständigt, um zwischen den Parteien Rechtsfrieden herzustellen.
Einvernehmliche Beilegung der noch offenen Verfahren wegen der Besetzung der Leitung der Abteilung 3
Im Zusammenhang mit der Besetzung der Leitung der Abteilung 3 (Industrie, Innovation, wirtschaftsnahe Forschung und Digitalisierung) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg haben sich die Beteiligten im Rahmen einer gütlichen Einigung auf eine Beilegung aller derzeit noch offenen Verfahren verständigt, um zwischen den Parteien Rechtsfrieden herzustellen.