Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aufgefordert, Beweisanträge auf Herausgabe von Akten in Zusammenhang mit dem EnBW-Deal formal auch auf die Neckarpri-GmBH auszuweiten. Eine Herausgabe der Akten wäre dann unbedenklich.
Sofern die Akteninhalte einen Bezug zu Morgan Stanley Bank AG aufweisen, dürfen sie nur vertraulich behandelt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. Grund ist eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung. Den Schlüssel zur Öffentlichkeit hält Morgan Stanley also selbst in Händen. Eine Anfrage auf Aufhebung der Verschwiegenheitsverpflichtung hat das Ministerium gestellt. Akten ohne Bezug auf Morgan Stanley können selbstverständlich öffentlich gemacht werden." Dies sagte ein Sprecher des Ministeriums in Stuttgart.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg