„Die konjunkturelle Abschwächung und der Strukturwandel sind auf dem baden-württembergischen Arbeitsmarkt sichtbar angekommen. Diese Entwicklung war schon im letzten Jahr absehbar. Deshalb hatte ich bereits im November zusammen mit den Arbeitgeberverbänden und der IG-Metall deutliche Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld eingefordert“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute anlässlich der Beschlüsse der Koalition in Berlin zur Arbeitsmarktpolitik.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird und Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld angeht. Die Beschlüsse gehen in die richtige Richtung, sind aber zu eng gefasst. Wir brauchen wie in der Krise 2009 eine breitere Unterstützung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten. Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld nur bei Vorliegen von organisierter Weiterbildung springen zu kurz und werden nicht ausreichen, um die aktuellen Probleme zu lösen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Sie verwies darauf, dass auch entsprechende Weiterbildungskonzepte erst entwickelt und Weiterbildungsangebote vorhanden sein müssten. Deshalb hatte sie gefordert, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld grundsätzlich auf 24 Monate verlängert werden soll und die Betriebe von der vollen Sozialabgabenlast während dieser Zeit entlastet werden sollen.
„Wir wollen außerdem, dass nicht erst ein Drittel der Belegschaft von Kurzarbeit betroffen sein muss und wir wollen nicht, dass erst negative Arbeitszeitkonten aufgebaut werden müssen“, ergänzte Hoffmeister-Kraut und verwies darauf, dass sich diese Maßnahmen schon einmal als wirksame Hilfen bewährt hätten. „Ich hoffe, dass jetzt sehr schnell nachgebessert wird und ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird. Die Unternehmen und die Beschäftigten brauchen zeitnah Planungssicherheit, damit sie wissen, wie sie diese Zeit gut überstehen können“, sagte die Ministerin.