Ingo Rust, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, hat am 17. Juli 2014 das Gebäude des Sozial- und Arbeitsgerichts in Heilbronn offiziell an die Justizverwaltung übergeben.
Die beiden Fachgerichte sind nun unter einem Dach untergebracht. Für Justizminister Rainer Stickelberger wurde auf diese Weise ein „kleines Justizzentrum“ geschaffen: „Dank der gemeinsamen Unterbringung können die beiden Gerichte in der Verwaltung und der Gestaltung gerichtlicher Abläufe neue Wege gehen“, stellte er fest.
„Das Land investiert rund 1,85 Millionen Euro in die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitsgericht, denn gute Arbeit der Gerichtsbarkeit braucht auch gute bauliche Rahmenbedingungen. Durch die gemeinsame Nutzung des Gebäudes können künftig gemeinsame Aufgaben noch effektiver erfüllt werden“, sagte Ingo Rust bei der feierlichen Übergabe.
Während die Dienstzimmer in den oberen Stockwerken untergebracht sind, nutzen die beiden Gerichte den öffentlich zugänglichen Bereich im Erdgeschoss gemeinsam. „Damit bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, einerseits Synergien zu erzielen und andererseits die spezifische Fachkompetenz einer jeden Gerichtsbarkeit unverändert beizubehalten“, erklärte Stickelberger.
Das Gebäude in der Paulinenstraße 18 ist seit 1990 im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Bislang waren in dem Gebäude das Arbeitsgericht und das Regierungspräsidium untergebracht. Mit dem Auszug des Regierungspräsidiums in Folge der Verwaltungsreform wurden ideale Flächen für das Sozialgericht frei, welches bislang in Mieträumen in der Erhardgasse untergebracht war.
Für die gemeinsame Neuunterbringung wurden unter anderem Umbauten für das Sozialgericht durchgeführt und die vorhandenen Gerichtssäle saniert und modernisiert. Dabei wurde das Gebäude auch an die aktuellen Sicherheitsstandards angepasst.