„Mit der Beibehaltung der Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro im Umsatzsteuerrecht haben wir eine wirtschaftsfreundliche Lösung durchgesetzt“, erklärte Minister Schmid. Der Bundesrat hatte sich mehrheitlich dem Antrag Baden-Württembergs angeschlossen, die Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 Euro für ein weiteres Jahr zu verlängern. „Unternehmen gewinnen für 2012 Planungssicherheit und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Verlängerung eine substantielle Erleichterung für deren Zahlungsfähigkeit.“ Zudem können durch die Verlängerung die Voraussetzungen für eine dauerhafte Anhebung der Besteuerungsgrenze verlässlich geprüft werden.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg