Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid begrüßt die am 1. Oktober 2014 von der Bundesregierung vorgestellte Einigung auf die Einführung der Mietpreisbremse.
„Von der Mietpreisbremse werden auch die Mieterinnen und Mieter im Südwesten profitieren. Wir werden die Mietpreisbremse in Baden-Württembergs angespannten Wohnungsmärkten so bald wie möglich zur Anwendung bringen“, sagte Schmid. Die Einführung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist für Frühjahr 2015 vorgesehen.
Bundesjustizminister Heiko Maas wird sich morgen (2. Oktober) in Stuttgart mit Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid und Medienvertretern über die Mietpreisbremse und über die landespolitischen Initiativen zur Wohnungspolitik austauschen.
Baden-Württemberg wird zusätzlich zur Mietpreisbremse einen Schritt weiter gehen und mit der geplanten Kappungsgrenze auch Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen deckeln. Die Kappungsgrenze ergänzt die Mietpreisbremse bei Bestandsmieten, denn sie reduziert in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die maximal zulässige Mieterhöhung auf 15 anstatt 20 Prozent in drei Jahren. Mit der Mietpreisbremse kann der Vermieter bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 Prozent aufschlagen.