Vertreter der gestern vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aktivierten Task Force Unternehmensbetreuung haben sich in Stuttgart unter Leitung von Ministerialdirektor Daniel Rousta kurzfristig mit dem im Fall Schlecker beauftragten Insolvenzverwalter ausgetauscht. Gegenstand des Gesprächs waren vor allem Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Unterstützung einer Transfergesellschaft durch die Landesregierung. Ziel ist es, eine Lösung im Sinne der betroffenen Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid steht zudem unter anderem zum Thema Transfergesellschaft im Austausch mit der Vorsitzenden der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Eva Strobel. Die Bundesagentur für Arbeit wäre ein Finanzierungspartner für die zu gründende Transfergesellschaft.
Wirtschaftsminister Schmid betonte, dass mit den heutigen Gesprächen auch die Diskussion um mögliche Landesbürgschaften versachlicht werde. Die im Raum stehende Bürgschaft sei in zwei Sachverhalte zu differenzieren.
Ein Sachverhalt ist die Finanzierung einer möglichen Transfergesellschaft. Im Regelfall wird diese über die Altgläubiger, die Altgesellschafter, über Aktivitäten des Insolvenzverwalters und die Bundesagentur für Arbeit finanziert. Für eine im Raum stehende öffentliche Verbürgung hat es keine Art von Festlegung von Seiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums gegeben. Die Task Force sondiert im Austausch die Rahmenbedingungen für eine zu gründende Transfergesellschaft, wozu auch Finanzierungsfragen gehören.
Zweitens könne ein möglicher neuer Investor, der Teile des insolventen Betriebs übernehmen will, bei der Landesregierung um eine Bürgschaft für diese Investition nachfragen. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass der Investor mit seiner Hausbank ein seriöses, tragfähiges Konzept einreicht. Auch die Beteiligung anderer Bundesländer oder des Bundes wäre zu klären.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg