Mit insgesamt 30 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg in den kommenden beiden Jahren die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in den Gemeinden. Seit 2. Januar 2015 können Gemeinden bei der L-Bank einen Antrag auf Förderung stellen. „Neben dem Land sind auch die Gemeinden gefragt, rasch Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. „Wir lassen sie bei dieser schwierigen Aufgabe nicht im Stich.“
Mit jeweils 15 Millionen Euro, die für die Jahre 2015 und 2016 im Landesförderprogramm ,Wohnraum für Flüchtlinge‘ bereit stehen, ist sowohl der Erwerb als auch die Schaffung von neuem Wohnraum möglich. Zudem werden Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt maximal 25 Prozent der Kosten.
Voraussetzung ist eine Zweckbindung über zehn Jahre hinweg. Das bedeutet, dass der Wohnraum für diese Zeitspanne für Flüchtlinge zur Verfügung stehen muss. Sofern sich der Bedarf ändern sollte, ist der geförderte Wohnraum bis zum Ablauf der Zweckbindung für eine andere soziale Unterbringung zu nutzen.
Das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ ist Teil des Maßnahmenpakets, auf das sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Flüchtlingsgipfels im Oktober 2014 in Stuttgart geeinigt hatten.
Weitere Informationen:
Antragsformulare für die Förderung, eine vorläufige Verwaltungsvorschrift zum Landesförderprogramm sowie weitere Informationen gibt es auf der Homepage der L-Bank.
Die L-Bank als Bewilligungsstelle erteilt auch weitere Auskünfte zum Programm. Gemeinden erhalten diese unter der Telefonnummer 0721 150-1626
L-Bank: „Wohnraum für Flüchtlinge“