Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Förderung der Verbundausbildung für kurzarbeitende Betriebe erleichtert. „Es sind kurzfristig unkomplizierte Hilfen für Unternehmen notwendig, die infolge von Corona in Schieflage geraten. Mit der Förderung der Verbundausbildung wollen wir den Betrieben flexible Lösungen ermöglichen, damit die Kurzarbeit nicht zu Lasten der Auszubildenden geht. Wir haben deshalb die Schwelle für kurzarbeitende Betriebe herabgesetzt, damit diese während der Kurzarbeit ihre Auszubildenden leichter in einem anderen Betrieb ausbilden lassen können“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (25. März) in Stuttgart.
Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen Dauer ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können ab sofort mit 1.000 Euro gefördert werden. Hintergrund ist der Anstieg der Kurzarbeit in Baden-Württemberg infolge der Corona-Pandemie und konjunktureller Eintrübungen. „Für Betriebe kann es schwierig sein, während der Kurzarbeit die Ausbildungsleistungen zu erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Hier müssen wir Betriebe und Auszubildende unterstützen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Eine Lösung kann darin bestehen, Teile der Ausbildung auszugliedern und während der Dauer der Kurzarbeit in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen (sog. Verbundausbildung).
Grundsätzlich ist Bedingung für die Förderung der Verbundausbildung in Baden-Württemberg, dass in dem Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen der Ausbildung durchgeführt werden. Betriebe, die weniger als 20 Wochen kurzarbeiten, konnten daher nicht gefördert werden. Künftig ist bereits ab vier Wochen Gesamtdauer eine Förderung möglich. Die Prämie beträgt statt 2.000 Euro dann 1.000 Euro.
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Antragsformular hier abrufbar