Forschungszulagengesetz

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Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin zeigte sich zufrieden, dass die Forschungszulage nun auch bei Auftragsforschung dem Auftraggeber gewährt werden soll. Dafür habe sich Baden-Württemberg im Bundesratsverfahren stark gemacht: „Unsere kleinen und mittleren Unternehmen können nun auch ohne eigene Forschungsabteilung profitieren. Das ist eine große Verbesserung und ein wichtiger Innovationsimpuls für unseren Mittelstand. Durch die finanzielle Unterstützung können sich kleine und mittlere Unternehmen wieder mehr am Innovationsgeschehen beteiligen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (29. November).

Positiv hob sie außerdem den unbürokratischen Umgang mit Nachweisen ausgewiesener Personalaufwendungen im Falle der Auftragsvergabe hervor, auf den verzichtet werden kann. Gleichwohl habe sie sich „einen höheren pauschalen Förderanteil als die angesetzten 60 Prozent“ erhofft. Denn bei der Auftragsforschung dürfte der Personalkostenanteil durchschnittlich höher ausfallen, so die Ministerin.

„Unsere Wirtschaft steht aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und der Energiewende in den kommenden Jahren vor einem erheblichen Investitionsbedarf – und das bei großen konjunkturellen und außenwirtschaftlichen Unsicherheiten“, so Hoffmeister-Kraut. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken sieht die Ministerin weiteren Handlungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung.

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