Das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn haben einen Gestattungsvertrag zur Inanspruchnahme von landeseigenen Grundstücken im Mittleren Schlossgarten unterschrieben. Dabei geht es um die Fläche, auf der das spätere Trogbauwerk des Tiefbahnhofs errichtet werden soll, und um die Fläche zwischen Ferdinand-Leitner-Steg, der Straße Am Schlossgarten und der Schillerstraße, auf dem die Baumbestände mit der Metapopulation des Juchtenkäfers stehen.
Zum Schutz der Juchtenkäferpopulation soll um diesen alten Baumbestand als Maßnahme zum Artenschutz ein ca. 1.80 m hoher Schutzzaun errichtet werden. Baumfäll- oder Verpflanzungsarbeiten sind dort untersagt.
Auf der Fläche des künftigen Trogbauwerks wird die Baufeldfreimachung umgesetzt werden. Dort müssen deshalb baubedingt Bäume verpflanzt und gefällt werden. Die Übergabe dieser Fläche an die Deutsche Bahn wird jedoch erst erfolgen, wenn das Eisenbahn-Bundesamt das Baumfällverbot vom 5. Oktober 2010 aufgehoben hat und die Arbeiten insoweit für zulässig erklärt hat. Darüber hinaus begründet der Gestattungsvertrag gegenüber der Deutschen Bahn die ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher, insbesondere natur- und artenschutzrechtlicher sowie wasserrechtlicher, Vorschriften und Auflagen.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg